Vorbereitende Maßnahmen
Unabhängig von einer eventuellen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht Handlungsbedarf. Verantwortung für die datenschutzgerechte Gestaltung eines Unternehmens liegt immer beim Geschäftsführer. Bei einer Datenschutzpanne droht nicht nur Image- und Vertrauensverlust..
Ermitteln Sie, wie viele Personen mit personenbezogenen Daten (Mitarbeiterdaten, Kunden-/Patientendaten etc.) umgehen und ob darunter besonders sensible Daten wie z.B. Gesundheitsinformationen sind.
Prüfen Sie, ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Egal ob eine Verpflichtung besteht: An der Haftung der Geschäftsführung und allen oben gemachten Aussagen ändert das nicht. Nur müssen Sie im Fall einer Verpflichtung zur Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zusätzliche Formalien beachten.
Schätzen Sie den Aufwand für den internen Datenschutzbeauftragten ab und prüfen alternativ unter Beachtung möglicher Nachteile (z.B. Betriebsfremder erhält tiefen Einblick ins Unternehmen, oft nicht so kostenbewusst wie ein interner Mitarbeiter) den Einsatz eines geeigneten externen Dienstleisters.
Qualifizieren und bestellen Sie den Datenschutzbeauftragten.